Hilfreiche Internetseiten zur Datenschutz-Grundverordnung

Gesetzliche Grundlagen:
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab 25. Mai 2018 anwendbar

https://dsgvo-gesetz.de/

Bundesdatenschutzgesetz
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/

Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15. Mai 2018
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG

Checkliste für den Verein:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (Vorlage)
https://www.lda.bayern.de/media/dsk_muster_vov_verantwortlicher.pdf

Verein – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Muster)
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_verzeichnis.pdf

Datenschutzgeneratoren für Internetseiten:
Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V
https://www.bds-bayern.de/datenschutzgenerator/

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke
https://datenschutz-generator.de/

Aufsichtsbehörde:
Anforderungen an Datenschutzbeauftragte (Bayern) / (Wenn zu bestellen)
https://www.lda.bayern.de/media/dk_mindestanforderungen_dsb.pdf

Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde (Bayern) / (Wenn bestellt)
https://www.lda.bayern.de/de/dsb-meldung.html

Meldung Datenschutzverletzung(Bayern) / Innerhalb von 72 Stunden! (Art. 33 DSGVO)
https://www.lda.bayern.de/de/datenpanne.html

Servicenummer für Vereine Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht:
0981/531810 Mo-Fr 8-19 Uhr

Weiterführende Informationen für Bayern
https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de

Eine Kurzanalyse zur Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen

Heute wurde die Digitalen Agenda 2014 – 2017  mit dem Beschluss der Bundesregierung durch die Bundesminister:
Alexander Dobrindt, MdB (CSU) (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI)),
Dr. Thomas de Maizière, MdB (CDU) (Bundesminister des Innern (BMI)) und
Sigmar Gabriel, MdB (SPD) (Bundesminister für Wirtschaft und Energie(BMWI)),
vor der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Digitale Agenda 2014-2017

Komplettes Dokument zum Download

Anbei eine Kurzauswertung hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen.
(Wichtige Teile wurden besonders hervorgehoben. Eigene Anmerkungen in Klammern)

 

Handlungsfelder der Digitalen Agenda:

A. Grundsätze unserer Digitalpolitik

B. Maßnahmen

1. Digitale Infrastrukturen

2. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten

3. Innovativer Staat

4. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten

5. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien

6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft

7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda

 

Handlungsfelder der Digitalen Agenda:

Vorwort:
Seite 2: Wir setzen uns für die Fortentwicklung des globalen Internets als offenen, sicheren und freien Raum ein, der Meinungsvielfalt und -austausch schützt sowie Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht.

Seite 3: Zugang und Teilhabe: Ein leistungsstarkes und offenes Internet eröffnet flächendeckend den Zugang zur digitalen Welt. Medien- und Technologiekompetenz schaffen die Voraussetzung für den selbstbestimmten Umgang mit den digitalen Technologien. Die Bundesregierung bekennt sich zur Notwendigkeit flächendeckend verfügbarer leistungsstarker Breitbandnetze. Sie sind die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung, die neue Handlungs-, Gestaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Menschen eröffnet. Die Grundlagen für die Teilhabe sollten hierfür bereits in der Ausbildung unserer Kinder geschaffen werden. Mit der Digitalen Agenda verstärken wir unsere Anstrengungen, die bestehenden Defizite zu beseitigen.

 

A. Grundsätze unserer Digitalpolitik

Seite 5: Wir werden die Bürgerinnen und Bürger für bestehende Sicherheitsrisiken sensibilisieren und die Unternehmen beim Einsatz von sichereren Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützen. Soweit erforderlich werden wir auch selbst Dienste und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten, die ein sicheres Handeln im Netz ermöglichen. Dennoch bleibt es eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, sichere Informationsinfrastrukturen zu schaffen und zum Wohle aller zur Verfügung zu stellen.

Seite 6: Wissenschaft, Bildung und Forschung bilden eine Voraussetzung für einen erfolgreichen digitalen Wandel und sind Treiber für Innovationen. Sie haben die Aufgabe, neue Themenfelder zu erschließen und die technologischen Entwicklungen mit Blick in die Zukunft zu begleiten. Dies hilft allen, laufende Transformationsprozesse besser zu verstehen und sachgerecht mit ihnen umzugehen. Ein wichtiges Ziel ist es, Innovationspotenziale frühzeitig zu erkennen und umzusetzen. In allen Bildungsbereichen trägt eine ausgewogene Medienbildung zu einem kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit der Digitalisierung bei und vermittelt Werte für die Ausgestaltung des sozialen Miteinanders in der digitalisierten Welt. Zugleich gilt es, die großen Chancen von Internet und Digitalisierung, vor allem die neuen Formen der Kommunikation und des Informationszugangs, für das Lernen und Forschen zu nutzen.

Durch Open Data, d. h. die maschinenlesbare Öffnung staatlicher Daten im Netz, werden wir für mehr Transparenz sorgen und neue digitale Dienste befördern.

 

Ausrichtung des IT-Gipfels auf die Digitale Agenda

Wir werden den Nationalen IT-Gipfel als Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft für einen breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dialogprozess öffnen. Dazu werden wir den IT-Gipfel auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda ausrichten.

B. Maßnahmen

1. Digitale Infrastrukturen

2. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
Seite 13: 1. Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen und vorantreiben

Wir unterstützen die Zukunftsprojekte Industrie 4.0 und Smart Services der Hightech-Strategie, die zu einer ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt werden soll, zur Sicherung und zum Ausbau Deutschlands als leistungsfähigem Produktions- und Innovationsstandort und zur Rückholung von Produktionen nach Deutschland. Zu diesen Themen richten wir einen politischen Dialog ein, der den Diskurs zwischen den relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Regierung ermöglicht und sich mit bestehenden Gremien und Plattformen vernetzt.

Weitere Maßnahmen werden sein:

– der Auf- und Ausbau von Forschungs- und Technologieprogrammen mit hohem Transfer in die Wirtschaft, u. a. bei Autonomik, 3D, Big Data, Cloud Computing und Mikroelektronik;

– das Anstoßen neuer Geschäftsmodelle und Dienstleistungsinnovationen durch die Unterstützung bei der Entwicklung und Verbreitung sicherer und datenschutzfreundlicher Big-Data- und Cloud-Anwendungen;

Wir stimulieren die Digitalisierung in wichtigen Zukunftsmärkten und -bereichen durch:

– den Aufbau von Kompetenzzentren zur Information und Demonstration von Best-Practice-Beispielen für Industrie 4.0 und Smart Services für den Mittelstand und das Handwerk sowie die Förderung benutzerfreundlicher Anwendungen und Dienste (Usability);

Seite 15: Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen. (Offener Zugang in Bibliotheken)

Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der Interessen von Rechteinhaberinnen und -inhabern, Verwerterinnen und Verwertern, Internet-Service Providern sowie Nutzerinnen und Nutzern anpassen. (Veränderung des Urheberrechts mit Konsequenzen für den digitalen bestand)

Seite 16: Wir werden eine moderne Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung und den Aufbau digitaler Kompetenzen als Schlüsselqualifikation für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter vorantreiben. Dabei wollen wir uns auch dafür einsetzen, in Unterstützungsangeboten zur beruflichen Eingliederung junger Menschen, Förderung und Entwicklung digitaler Medienkompetenzen als Querschnittsaufgabe weiter zu stärken und stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. (Bildungsauftrag)


3. Innovativer Staat
Seite 19: Die Verwaltung soll über verschiedene Wege sicher und einfach erreichbar sein. Wir führen De-Mail flächendeckend ein. (Erreichbarkeit der Bibliothek)

Die Digitalisierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und Prozesse erleichtert und erfordert die weitere Öffnung staatlicher Geo-, Statistik- und anderer Datenbestände (Open Data). Mit Open Data fördern wir zugleich das Wachstum innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vor. (Katalog Daten)

Seite 20: Bei Beschaffungen der Bundesverwaltung bauen wir praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit weiter ab. (Bibliothekssoftware)


4. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten

Seite 23: Wir werden deshalb mit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen eine Debatte darüber führen, wie wir künftig angesichts des digitalen Wandels zusammenleben wollen. Zudem wollen wir die Menschen in unserem Land, ob alt oder jung, männlich oder weiblich, mit oder ohne Behinderungen dazu befähigen, sich selbstbestimmt im digitalen Alltag zu bewegen.

2. Digitale Medienkompetenz für alle Generationen stärken

Wir wollen, dass sich jede und jeder Einzelne sicher, informiert und aktiv in der digitalen Gesellschaft verwirklichen kann.

Die Bundesregierung strebt an, die Medien- und Informationskompetenz der Menschen in unserem Land zu steigern, und zwar in den verschiedenen Rollen, die sie dabei einnehmen. Immer häufiger sind sie nicht nur Nutzerinnnen und Nutzer, sondern produzieren selbst mediale Inhalte und Daten oder entwickeln Software. Hierzu werden wir Informationsplattformen einrichten.

In der Gruppe der älteren Menschen gibt es nach wie vor eine große Skepsis gegenüber den digitalen Entwicklungen und ihren Folgen. Wir prüfen deshalb, wie die digitale Medienkompetenz von älteren Menschen gezielt gesteigert und ihr Vertrauen in die digitale Entwicklung gestärkt werden kann.

Seite 24: Wir beabsichtigen die Durchführung eines Modellprojektes „Freiwilliges Soziales Jahr Digital“. Wir wollen damit beispielgebende Erfahrungen sammeln und bündeln, wie junge Menschen ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen können. (FSJ für Bibliothken)

 

5. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien

Seite 27: 1. Digitalen Wandel in der Wissenschaft forcieren

1. Digitalen Wandel in der Wissenschaft forcieren

Um eine breite, disziplin- und organisationsübergreifende Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von digitalen Informationen sicher zu stellen, werden die wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen gestärkt, ausgebaut und besser vernetzt.

Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z. B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.

Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur, z. B. durch Empfehlungen, unterstützen.

Wir wollen die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern und durch strategische Projekte mit großer Hebelwirkung unterstützen.

2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern

Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, insbesondere in der Wissenschaft, verbessern. Dazu gehört eine umfassende Open-Access- Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll.

Um die Potenziale für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen, werden wir die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu diesen Zwecken verbessern. Insbesondere soll eine Bildungs und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.

3. Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft

Unser Bildungssystem muss die Menschen noch besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt und der Wissensgesellschaft vorbereiten und ihre Medienkompetenz stärken.

Die Bundesregierung wird sich daher gemeinsam mit den Ländern und unter Einbindung weiterer Akteure im Bildungsbereich für den stärkeren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im gesamten Lebenslauf einsetzen. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern und weiteren Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine Strategie „Digitales Lernen“ entwickeln, die die Chancen der digitalen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, weiter entwickelt und umsetzt.

Seite 28: Mit dem Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ stärken wir die berufliche Bildung und stoßen strukturelle Änderungen mit dem Ziel an, den Einsatz digitaler Aus- und Weiterbildungswerkzeuge in der beruflichen Bildung deutlich zu steigern. Das Hochschulforum Digitalisierung identifiziert die Chancen der Digitalisierung für die Hochschulen und erarbeitet Handlungsempfehlungen.

Wir bauen die Innovationsförderung zu „Big Data“ aus, um die darin liegenden großen Potenziale für Wirtschaft (z. B. Industrie 4.0) und Wissenschaft (z. B. Lebenswissenschaften) sowie für das Gesundheitswesen zu erschließen. Zwei Big- Data-Kompetenzzentren in Berlin und Dresden werden eingerichtet.

Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden und zu fokussieren. (Informationsethik)

Im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse (ITA) werden Studien zur wissenschaftlichen Analyse von Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen der Digitalisierung gefördert.

Seite 29: Vor diesem Hintergrund werden wir Deutschland zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Dazu gilt es, ein qualitativ hochwertiges Angebot digitaler Inhalte zu sichern. Hierzu werden wir die Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter weiter verbessern. Ferner treiben wir die Digitalisierung von Kulturgut weiter voran und verbessern die Zugänglichkeit zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe in Archiven, Bibliotheken und Museen.

Das kollektive Wissen in unserer Gesellschaft wird zunehmend digital gespeichert. Wir können von jedem Ort zu jeder Zeit auf dieses Wissen zugreifen. Das exponentielle Wachstum der Datenbestände bietet große Chancen für unsere Wissensgesellschaft, stellt uns jedoch bei ihrer Bewahrung vor neue Herausforderungen: Auch öffentliche digitale Inhalte liegen in den unterschiedlichsten Medienformen und Formaten vor und drohen auf Grund des technischen Wandels langfristig nicht mehr lesbar zu sein und damit verloren zu gehen.

Wir entwickeln eine übergreifende Strategie und Aktionspläne mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur Digitalisierung von Kulturgütern (u. a.Kino- und Filmdigitalisierung) sowie zur langfristigen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern in digitaler Form und schaffen die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wir stellen – soweit urheberrechtlich zulässig – digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und möglichst unentgeltlich zur Verfügung.

Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek“ weiter auf und aus.

 

6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft

Seite 31: Wichtigster Schritt auf diesem Weg ist die Verabschiedung der Datenschutz- Grundverordnung spätestens im Jahr 2015. Mit einem modernen Datenschutz auf hohem Niveau wollen wir auch Antworten auf Fragen geben, die sich durch neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Big Data, Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.

Seite 32: Wir führen ein Verbandsklagerecht zur Verbesserung des Datenschutzes ein.

Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Nutzerinnen und Nutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.

Seite 33: Wir werden das Strafrecht an das digitale Zeitalter anpassen und insbesondere Strafbarkeitslücken bei der Datenhehlerei schließen.


7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda

Seite 36: Wir wirken aktiv an der Diskussion bei der „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) zur Neuorganisation der Kontrolle über Vergabe und Koordinierung kritischer Internetressourcen (System der Domainnamen; IP-Adressen) mit. Gleichzeitig setzen wir uns für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen („public policy issues“) in dessen Regierungsbeirat (GAC) ein. Zur Wahrnehmung unserer Interessen bei ICANN werden wir unsere Positionen zu Fragen der Internet-Governance weiterhin regelmäßig mit deutschen Interessengruppen erörtern.

Wir wollen Klarheit über das anwendbare „Völkerrecht des Netzes“ herstellen, um die geltenden Grund- und Freiheitsrechte auch in der digitalen Welt wirksam zu schützen und die Chancen für eine demokratische Teilhabe am weltweiten Kommunikationsnetz zu verstärken. Das Recht auf Privatsphäre und die Informations- und Meinungsfreiheit müssen auch im digitalen Zeitalter durchgesetzt werden. Hierzu initiieren wir einen mehrstufigen Prozess zur Erstellung einer Handreichung zu Elementen eines „Völkerrecht des Netzes“.

Buch „Katechismus der Bücherei“ Open Access in slowakischer Sprache veröffentlicht

Katechismus der Bücherei

Inzwischen ist das Buch „Katechismus der Bücherei“, in deutscher Sprache beziehbar über den Simon Verlag für Bibliothekswissen, Open Access in slowakischer Sprache, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Kniznica, erschienen.

Ich danke herzlich Dr. Zdzisław Gębołyś für die Übersetzung ins Slowakische und Tomasz Trancygier für die Bearbeitung.

Zdzisław Gębołyś und Tomasz Trancygier : Knižničný katechizmus
In: KNIŽNICA – ROČ. 14, Č. 11-12 (2013), S 49 – 63

(Online-Zugang frei. Zum Artikel)

Eine Kurzanalyse des Koalitionsvertrags „ Deutschlands Zukunft gestalten“ der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen

Koalitionsvertrag_CDU_CSU_SPD_18._Legislaturperiode_Deutschlands_Zukunft_gestalten

Eine Kurzanalyse des Koalitionsvertrags „ Deutschlands Zukunft gestalten“ der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen.

Vollständiger Koalitionsvertrag; „ Deutschlands Zukunft gestalten“ zum Download

Seite 30:
Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.

Wir unterstützen die Förderung von Wissenschaftskompetenz von der Grundschule bis zur Hochschule. Dabei fördern wir Programme und Wettbewerbe in den MINT-Fächern und einen zeitgemäßen Informatikunterricht ab der Grundschule. Damit das Wissen entsprechend vermittelt werden kann, sind Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer zur Medienkompetenz dringend notwendig.

Nach dem Vorbild der Eliteschulen des Sports werden wir mit den Ländern Gespräche aufnehmen, um die Einführung von Profilschulen IT/Digital mit dem Schwerpunktprofil Informatik anzuregen. Dabei ist die Kooperation mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie gegebenenfalls privaten Partnern obligatorisch.

Seite 44:
Unser Ziel ist eine nachhaltige Mobilitätskultur und eine nutzerfreundliche Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel. Dazu fördern wir verkehrsträgerübergreifende Datenplattformen auf open-data-Basis, die über Mobilitätsangebote, Staus, Verspätungen und Fahrplandaten informieren. Mit der Vernetzung von Verkehrsinformationen und Ticketsystemen können den Menschen innovative digitale Mobilitätsdienste zur Verfügung gestellt werden.

Seite 130:
Bis heute ist der Verbleib von Kunst- und Kulturgütern, die Eigentümer aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verloren haben, nicht vollständig geklärt. Die Folgen nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen bestehen fort. Um dem An-spruch bei der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbeson-dere aus jüdischem Besitz, gerecht zu werden, will die Koalition die Mittel für die Provenienzforschung verstärken.

Seite 131:
Die Restitution von Kunst- und Kulturgut, das von Behörden in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone/DDR den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurde, ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Zur Klärung der Ansprüche früherer Eigentümer muss auch in diesen Fällen die Provenienzforschung verstärkt werden.

Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den Ländern, gegebenenfalls über ein Bund-Länder-Förderprogramm, über 2015 hinaus fortgeführt.

Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können.

Seite 133:
Reform des Urheberrechts
Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen.

Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.

Seite 134:
Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.
Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.

Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbe-dingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.

Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buchpreisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist.

Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind.

Die Koalition will unabhängige Buchhandlungen in ihrer Funktion als Ort der kulturellen Vermittlung und Begegnung und angesichts der stetigen Zunahme des durch große Marktakteure geprägten Versandbuchhandels stärken, z. B. durch die Einführung eines jährlichen Preises für besonders innovative und kulturell ausgerichtete Geschäftsmodelle.

Seite 136:
Digitale Medien
Deutschland soll sich zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Unser kulturelles Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu sichern.

Eine wichtige Aufgabe zur Sicherung unseres kulturellen Erbes übernimmt die Deutsche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Der Bund ist sich der Verantwortung für die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferungen bewusst und treibt auf dieser Grundlage mit den Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie voran. Die vom Bund geförderten Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Bestände einzubringen.

Medienkompetenz ist eine elementare Schlüsselkompetenz in unserer digitalen Gesellschaft und grundlegende Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den Medien und dem Netz für alle Generationen. Sie eröffnet – auch im Zusammenwirken mit Bürgermedien – Chancen der medialen Teilhabe und des Netzes und sensibilisiert den Nutzer für mögliche Risiken. Die bisherigen Initiativen des Bundes sollen – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit diesen – fortgesetzt und verstetigt werden. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ / „Frag Finn“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Internet. Die „Nationale Initiative Printmedien“ soll weiterentwickelt werden und insbesondere die Medienkompetenzvermittlung von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen.

Seite 137:
Die Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen besonders geschützt werden. Für einen wirksamen gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz ist eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern unabhängig vom Verbreitungsweg der digitalen Medien anzustreben. Dabei sollten die heute geltenden hohen Jugendschutzstandards für Trägermedien als Orientierung dienen. Im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) arbeiten die Beteiligten zusammen an einer Gesamtstrategie, die Regulierung, Anbieterverantwortung und die Stärkung der Medienkompetenz miteinander verbindet und internationale Zusammenarbeit sicherstellt.

Seite 141:
Digitale Bildung und Forschung – gerecht und innovativ
Ein wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie ist es, die Medienkompetenz junger Menschen zu steigern, um sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet zu emanzipieren.

Wir sehen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz als zentrale Maßnahme für den Datenschutz und die Sicherheit im Internet für jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer. Die bestehenden Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen werden deshalb evaluiert und ausgebaut. Das Leitbild der „digitalen Selbständigkeit“ rückt somit in den Fokus der Medienkompetenz. Wir befürworten ein „Modellprojekt Freiwilliges Soziales Jahr Digital“, damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen. Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ wird unterstützt und verbreitert, um in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Institutionen qualitätsvolle, altersgerechte und interessante digitale Angebote für Kinder zu schaffen.

Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.

Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert. Ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient, soll sich mit den technischen und wirtschaftlichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigen.

Seite 142:
Der digitale Alltag eröffnet neue Möglichkeiten, anderen Menschen zu helfen. Im Netz entstehen neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements über soziale Netzwerke und Nachbarschaftsinitiativen. Wir werden diese Entwicklung unterstützen und „Online Volunteering“-Projekte fördern, z. B. die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung (Mängelmelder, Tausch- und Ehrenamtsbörsen). Wir wollen herausragende Projekte auszeichnen und einen Austausch der besten Beispiele initiieren. Zudem werden wir Projekte ins Leben rufen und fördern, durch die Medienkompetenz vermittelt wird und damit dazu beitragen, die digitale Spaltung zu überwinden (z. B. Seniorinnen und Senioren lernen von Schülerinnen und Schülern).

Seite 152:
Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen.

Seite 153:
Erste Open-Data-Projekte in Deutschland zeigen das Potential offener Daten. Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein. Wir wollen für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal bereitstellen. Die Koalition strebt einen Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an.

Interview mit Staatssekretärin Melanie Huml, MdL – Im Onlinezeitalter können sich Bibliotheken nicht mehr darauf verlassen, dass die Menschen zu ihnen kommen

Ronald Kaiser zusammen mit Prof. Dr. Wolfgang Ratzek : Im Onlinezeitalter können sich Bibliotheken nicht mehr darauf verlassen, dass die Menschen zu ihnen kommen.
In:  B.I.T.online 1/2013 S 32-33.

(Online-Zugang frei. Zum Artikel)

Rezension: Neues Erbe. Aspekte, Perspektiven und Konsequenzen der digitalen Überlieferung

Neues Erbe

Caroline Y. Robertson von Trotha/ Robert
Hauser (Hg.),
Neues Erbe.
Aspekte, Perspektiven und Konsequenzen der digitalen Überlieferung
(Kulturelle Überlieferung – digital 1)
Karlsruhe: KIT Scientific Publ. 2011.
326 S.; ISBN 978-3-86644-737-0
(Volltext: http://dx.doi.org/10.5445/
KSP/1000024230
)
EUR 49,50

Der Sammelband umfasst 17 interdisziplinäre Aufsätze namhafter Autoren mehrheitlich aus dem Feld der deutschen Kultur- und Forschungsinstitutionen. Den Themenschwerpunkt des ersten Bandes der Reihe bilden die Herausforderungen insbesondere in der Überlieferung digitaler Kultur in ihren Ausprägungen. Die behandelte Spannweite reicht von Überlegungen zu Sammlungskriterien über Urheberrechtsfragen, Erfahrungen mit schon gesammeltem digitalen Kulturgut bis hin zu technischen Überlegungen der Langzeitarchivierung u.a. durch das Kompetenznetzwerk nestor.

Der relativ hohe Preis des Werks erklärt sich wohl aus der Print-on-Demand-Herstellung. Eine Alternative bietet der kostenfrei online zur Verfügung gestellte Volltext des Sammelbandes. Die zunehmende Relevanz der digitalen Kulturüberlieferung ist aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen hin zur digitalen Medienwelt offensichtlich. In Summe ein sehr lesenswertes Werk, auch wenn ein zusätzliches Abkürzungsverzeichnis die Lesbarkeit einiger Beiträge erhöht hätte.

Zielpublikum: Interessierte der Kultur und Medienwissenschaft

Lesbarkeit: 3
Informationsgehalt: 2
Preis-Leistung: 4
Gesamturteil: 3

Nachdem sich kleine Fehler beim setzen der Rezensionen der Ausgabe 1 Seite 84 /2012 der B.I.T. Online bei der Bebilderung und Bewertungsskala eingeschlichen haben, finden Sie hier die korrekte Fassung.

Rezension: Handbuch der Kulturzerstörung. Zehn Gebote, wie man eine funktionierende Kultureinrichtung gegen die Wand fährt oder: Wie man aus einer Bibliothek eine Wüstenei macht

 Handbuch der Kulturzerstörung.

Rainer Strzolka,
Handbuch der Kulturzerstörung.
Zehn Gebote, wie man eine funktionierende Kultureinrichtung gegen die Wand fährt oder: Wie man aus einer Bibliothek eine Wüstenei macht
Berlin: Simon, Verl. für Bibliothekswissen
2010. 359 S.; ISBN 978-3-940862-17-4
EUR 28,50

In dem in zwei Teile gegliederten Buch geht der Autor hart und pointiert mit den aktuellen Entwicklungen in der Bildung sowie Kultureinrichtungen im Allgemeinen und Bibliotheken im Speziellen ins Gericht. Er legt nicht nur den Finger in die Wunde, sondern formuliert mit viel unterschwelliger Ironie und Humor im zweiten Teil auch Zehn Gebote, die in der Wirklichkeit wohl besser vermieden werden sollten, falls man sich ein Überleben der eigenen Einrichtung wünscht.

Wer mit viel Kritik zur Selbstreflexion leben kann und Lust auf harte Positionen zum Kulturbetrieb in Deutschland hat, dem sei dieses Buch empfohlen. Das Buch liest sich nicht nur kurzweilig, sondern der Autor verzichtet in weiten Teilen auch auf die Wiederholung bekannter Kritik. Er wird vielmehr selbst kreativ und wirft ein Schlaglicht auf manchen Irrsinn des Bibliotheksalltags. Strzolka bietet Reibungspotenzial und erzeugt so hoffentlich Hitze an manchen Orten, bevor dort die Heizung für immer kalt bleibt.

Zielpublikum: Interessierte der Kultur-, Informations- und Medienwissenschaft

Lesbarkeit: 2
Informationsgehalt: 3
Preis-Leistung: 2
Praktische Anwendbarkeit: 3
Gesamturteil: 2

Nachdem sich kleine Fehler beim setzen der Rezensionen der Ausgabe 1 Seite 84 /2012 der B.I.T. Online bei der Bebilderung und Bewertungsskala eingeschlichen haben, finden Sie hier die korrekte Fassung.

Rezension: Patron-driven acquisitions. History and best practices.

 Patron-driven acquisitions. History and best practices.

David A. Swords (Hg.),
Patron-driven acquisitions.
History and best practices.
(Current topics in library and information
practice) Berlin (u.a.): De Gruyter
Saur 2011. VI, 205 S.; ISBN 978-3-11-025301-6
EUR 69,95

Der englischsprachige Sammelband umfasst 12 in vier Kapitel gegliederte Aufsätze von amerikanischen Autoren aus dem dortigen Bibliotheks- und Verlagswesen. Er beschäftigt sich mit dem am deutschen Markt noch recht neuen Erwerbungsmodell Patron Driven Acquisition (PDA), also der so bezeichneten kundengesteuerten Erwerbung von digitalen Inhalten für vornehmlich wissenschaftliche Bibliotheken. Nach einer eingängigen Einführung in das Thema wird der Einsatz von „PDA in the World“ und die Modellierung von PDA in Bibliotheken dargestellt, um in einem Zukunftsausblick, der mehr einem Schlusswort entspricht, zu enden.

Es ist fraglich, inwieweit die auch mit Zahlenmaterial begründeten Argumente und dokumentierten Erfahrungswerte für PDA auf den deutschen Markt übertragbar sind. Zumindest interessante Tendenzen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung in Deutschland lassen sich aber gefahrlos ablesen und machen das Buch für alle am Thema Interessierten lesenswert. Ein Sachregister rundet das Werk ab.

Zielpublikum:
Verlage, interessierte der Bibliotheks-, Informationswissenschaft. Erwerbungs- Leitungsebene in wissenschaftlichen Bibliotheken

Lesbarkeit: 3
Informationsgehalt: 3
Preis-Leistung: 4
Praktische Anwendbarkeit: 4
Gesamturteil: 3

Nachdem sich kleine Fehler beim setzen der Rezension der Ausgabe 2 Seite 210 /2012 der B.I.T. Online bei der Bebilderung und Bewertungsskala eingeschlichen haben, finden Sie hier die korrekte Fassung.