Heute wurde die Digitalen Agenda 2014 – 2017 mit dem Beschluss der Bundesregierung durch die Bundesminister:
Alexander Dobrindt, MdB (CSU) (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI)),
Dr. Thomas de Maizière, MdB (CDU) (Bundesminister des Innern (BMI)) und
Sigmar Gabriel, MdB (SPD) (Bundesminister für Wirtschaft und Energie(BMWI)),
vor der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Anbei eine Kurzauswertung hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen.
(Wichtige Teile wurden besonders hervorgehoben. Eigene Anmerkungen in Klammern)
Handlungsfelder der Digitalen Agenda:
A. Grundsätze unserer Digitalpolitik
B. Maßnahmen
1. Digitale Infrastrukturen
2. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
3. Innovativer Staat
4. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten
5. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda
Handlungsfelder der Digitalen Agenda:
Vorwort:
Seite 2: Wir setzen uns für die Fortentwicklung des globalen Internets als offenen, sicheren und freien Raum ein, der Meinungsvielfalt und -austausch schützt sowie Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht.
Seite 3: Zugang und Teilhabe: Ein leistungsstarkes und offenes Internet eröffnet flächendeckend den Zugang zur digitalen Welt. Medien- und Technologiekompetenz schaffen die Voraussetzung für den selbstbestimmten Umgang mit den digitalen Technologien. Die Bundesregierung bekennt sich zur Notwendigkeit flächendeckend verfügbarer leistungsstarker Breitbandnetze. Sie sind die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung, die neue Handlungs-, Gestaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Menschen eröffnet. Die Grundlagen für die Teilhabe sollten hierfür bereits in der Ausbildung unserer Kinder geschaffen werden. Mit der Digitalen Agenda verstärken wir unsere Anstrengungen, die bestehenden Defizite zu beseitigen.
A. Grundsätze unserer Digitalpolitik
Seite 5: Wir werden die Bürgerinnen und Bürger für bestehende Sicherheitsrisiken sensibilisieren und die Unternehmen beim Einsatz von sichereren Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützen. Soweit erforderlich werden wir auch selbst Dienste und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten, die ein sicheres Handeln im Netz ermöglichen. Dennoch bleibt es eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, sichere Informationsinfrastrukturen zu schaffen und zum Wohle aller zur Verfügung zu stellen.
Seite 6: Wissenschaft, Bildung und Forschung bilden eine Voraussetzung für einen erfolgreichen digitalen Wandel und sind Treiber für Innovationen. Sie haben die Aufgabe, neue Themenfelder zu erschließen und die technologischen Entwicklungen mit Blick in die Zukunft zu begleiten. Dies hilft allen, laufende Transformationsprozesse besser zu verstehen und sachgerecht mit ihnen umzugehen. Ein wichtiges Ziel ist es, Innovationspotenziale frühzeitig zu erkennen und umzusetzen. In allen Bildungsbereichen trägt eine ausgewogene Medienbildung zu einem kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit der Digitalisierung bei und vermittelt Werte für die Ausgestaltung des sozialen Miteinanders in der digitalisierten Welt. Zugleich gilt es, die großen Chancen von Internet und Digitalisierung, vor allem die neuen Formen der Kommunikation und des Informationszugangs, für das Lernen und Forschen zu nutzen.
Durch Open Data, d. h. die maschinenlesbare Öffnung staatlicher Daten im Netz, werden wir für mehr Transparenz sorgen und neue digitale Dienste befördern.
Ausrichtung des IT-Gipfels auf die Digitale Agenda
Wir werden den Nationalen IT-Gipfel als Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft für einen breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dialogprozess öffnen. Dazu werden wir den IT-Gipfel auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda ausrichten.
B. Maßnahmen
1. Digitale Infrastrukturen
2. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
Seite 13: 1. Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen und vorantreiben
Wir unterstützen die Zukunftsprojekte Industrie 4.0 und Smart Services der Hightech-Strategie, die zu einer ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt werden soll, zur Sicherung und zum Ausbau Deutschlands als leistungsfähigem Produktions- und Innovationsstandort und zur Rückholung von Produktionen nach Deutschland. Zu diesen Themen richten wir einen politischen Dialog ein, der den Diskurs zwischen den relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Regierung ermöglicht und sich mit bestehenden Gremien und Plattformen vernetzt.
Weitere Maßnahmen werden sein:
– der Auf- und Ausbau von Forschungs- und Technologieprogrammen mit hohem Transfer in die Wirtschaft, u. a. bei Autonomik, 3D, Big Data, Cloud Computing und Mikroelektronik;
– das Anstoßen neuer Geschäftsmodelle und Dienstleistungsinnovationen durch die Unterstützung bei der Entwicklung und Verbreitung sicherer und datenschutzfreundlicher Big-Data- und Cloud-Anwendungen;
Wir stimulieren die Digitalisierung in wichtigen Zukunftsmärkten und -bereichen durch:
– den Aufbau von Kompetenzzentren zur Information und Demonstration von Best-Practice-Beispielen für Industrie 4.0 und Smart Services für den Mittelstand und das Handwerk sowie die Förderung benutzerfreundlicher Anwendungen und Dienste (Usability);
Seite 15: Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen. (Offener Zugang in Bibliotheken)
Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der Interessen von Rechteinhaberinnen und -inhabern, Verwerterinnen und Verwertern, Internet-Service Providern sowie Nutzerinnen und Nutzern anpassen. (Veränderung des Urheberrechts mit Konsequenzen für den digitalen bestand)
Seite 16: Wir werden eine moderne Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung und den Aufbau digitaler Kompetenzen als Schlüsselqualifikation für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter vorantreiben. Dabei wollen wir uns auch dafür einsetzen, in Unterstützungsangeboten zur beruflichen Eingliederung junger Menschen, Förderung und Entwicklung digitaler Medienkompetenzen als Querschnittsaufgabe weiter zu stärken und stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. (Bildungsauftrag)
3. Innovativer Staat
Seite 19: Die Verwaltung soll über verschiedene Wege sicher und einfach erreichbar sein. Wir führen De-Mail flächendeckend ein. (Erreichbarkeit der Bibliothek)
Die Digitalisierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und Prozesse erleichtert und erfordert die weitere Öffnung staatlicher Geo-, Statistik- und anderer Datenbestände (Open Data). Mit Open Data fördern wir zugleich das Wachstum innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vor. (Katalog Daten)
Seite 20: Bei Beschaffungen der Bundesverwaltung bauen wir praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit weiter ab. (Bibliothekssoftware)
4. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten
Seite 23: Wir werden deshalb mit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen eine Debatte darüber führen, wie wir künftig angesichts des digitalen Wandels zusammenleben wollen. Zudem wollen wir die Menschen in unserem Land, ob alt oder jung, männlich oder weiblich, mit oder ohne Behinderungen dazu befähigen, sich selbstbestimmt im digitalen Alltag zu bewegen.
2. Digitale Medienkompetenz für alle Generationen stärken
Wir wollen, dass sich jede und jeder Einzelne sicher, informiert und aktiv in der digitalen Gesellschaft verwirklichen kann.
Die Bundesregierung strebt an, die Medien- und Informationskompetenz der Menschen in unserem Land zu steigern, und zwar in den verschiedenen Rollen, die sie dabei einnehmen. Immer häufiger sind sie nicht nur Nutzerinnnen und Nutzer, sondern produzieren selbst mediale Inhalte und Daten oder entwickeln Software. Hierzu werden wir Informationsplattformen einrichten.
In der Gruppe der älteren Menschen gibt es nach wie vor eine große Skepsis gegenüber den digitalen Entwicklungen und ihren Folgen. Wir prüfen deshalb, wie die digitale Medienkompetenz von älteren Menschen gezielt gesteigert und ihr Vertrauen in die digitale Entwicklung gestärkt werden kann.
Seite 24: Wir beabsichtigen die Durchführung eines Modellprojektes „Freiwilliges Soziales Jahr Digital“. Wir wollen damit beispielgebende Erfahrungen sammeln und bündeln, wie junge Menschen ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen können. (FSJ für Bibliothken)
5. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
Seite 27: 1. Digitalen Wandel in der Wissenschaft forcieren
1. Digitalen Wandel in der Wissenschaft forcieren
Um eine breite, disziplin- und organisationsübergreifende Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von digitalen Informationen sicher zu stellen, werden die wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen gestärkt, ausgebaut und besser vernetzt.
Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z. B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur, z. B. durch Empfehlungen, unterstützen.
Wir wollen die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern und durch strategische Projekte mit großer Hebelwirkung unterstützen.
2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, insbesondere in der Wissenschaft, verbessern. Dazu gehört eine umfassende Open-Access- Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll.
Um die Potenziale für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen, werden wir die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu diesen Zwecken verbessern. Insbesondere soll eine Bildungs und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.
3. Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft
Unser Bildungssystem muss die Menschen noch besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt und der Wissensgesellschaft vorbereiten und ihre Medienkompetenz stärken.
Die Bundesregierung wird sich daher gemeinsam mit den Ländern und unter Einbindung weiterer Akteure im Bildungsbereich für den stärkeren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im gesamten Lebenslauf einsetzen. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern und weiteren Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine Strategie „Digitales Lernen“ entwickeln, die die Chancen der digitalen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, weiter entwickelt und umsetzt.
Seite 28: Mit dem Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ stärken wir die berufliche Bildung und stoßen strukturelle Änderungen mit dem Ziel an, den Einsatz digitaler Aus- und Weiterbildungswerkzeuge in der beruflichen Bildung deutlich zu steigern. Das Hochschulforum Digitalisierung identifiziert die Chancen der Digitalisierung für die Hochschulen und erarbeitet Handlungsempfehlungen.
Wir bauen die Innovationsförderung zu „Big Data“ aus, um die darin liegenden großen Potenziale für Wirtschaft (z. B. Industrie 4.0) und Wissenschaft (z. B. Lebenswissenschaften) sowie für das Gesundheitswesen zu erschließen. Zwei Big- Data-Kompetenzzentren in Berlin und Dresden werden eingerichtet.
Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden und zu fokussieren. (Informationsethik)
Im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse (ITA) werden Studien zur wissenschaftlichen Analyse von Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen der Digitalisierung gefördert.
Seite 29: Vor diesem Hintergrund werden wir Deutschland zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Dazu gilt es, ein qualitativ hochwertiges Angebot digitaler Inhalte zu sichern. Hierzu werden wir die Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter weiter verbessern. Ferner treiben wir die Digitalisierung von Kulturgut weiter voran und verbessern die Zugänglichkeit zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe in Archiven, Bibliotheken und Museen.
Das kollektive Wissen in unserer Gesellschaft wird zunehmend digital gespeichert. Wir können von jedem Ort zu jeder Zeit auf dieses Wissen zugreifen. Das exponentielle Wachstum der Datenbestände bietet große Chancen für unsere Wissensgesellschaft, stellt uns jedoch bei ihrer Bewahrung vor neue Herausforderungen: Auch öffentliche digitale Inhalte liegen in den unterschiedlichsten Medienformen und Formaten vor und drohen auf Grund des technischen Wandels langfristig nicht mehr lesbar zu sein und damit verloren zu gehen.
Wir entwickeln eine übergreifende Strategie und Aktionspläne mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur Digitalisierung von Kulturgütern (u. a.Kino- und Filmdigitalisierung) sowie zur langfristigen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern in digitaler Form und schaffen die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir stellen – soweit urheberrechtlich zulässig – digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek“ weiter auf und aus.
6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
Seite 31: Wichtigster Schritt auf diesem Weg ist die Verabschiedung der Datenschutz- Grundverordnung spätestens im Jahr 2015. Mit einem modernen Datenschutz auf hohem Niveau wollen wir auch Antworten auf Fragen geben, die sich durch neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Big Data, Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.
Seite 32: Wir führen ein Verbandsklagerecht zur Verbesserung des Datenschutzes ein.
Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Nutzerinnen und Nutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.
Seite 33: Wir werden das Strafrecht an das digitale Zeitalter anpassen und insbesondere Strafbarkeitslücken bei der Datenhehlerei schließen.
7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda
Seite 36: Wir wirken aktiv an der Diskussion bei der „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) zur Neuorganisation der Kontrolle über Vergabe und Koordinierung kritischer Internetressourcen (System der Domainnamen; IP-Adressen) mit. Gleichzeitig setzen wir uns für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen („public policy issues“) in dessen Regierungsbeirat (GAC) ein. Zur Wahrnehmung unserer Interessen bei ICANN werden wir unsere Positionen zu Fragen der Internet-Governance weiterhin regelmäßig mit deutschen Interessengruppen erörtern.
Wir wollen Klarheit über das anwendbare „Völkerrecht des Netzes“ herstellen, um die geltenden Grund- und Freiheitsrechte auch in der digitalen Welt wirksam zu schützen und die Chancen für eine demokratische Teilhabe am weltweiten Kommunikationsnetz zu verstärken. Das Recht auf Privatsphäre und die Informations- und Meinungsfreiheit müssen auch im digitalen Zeitalter durchgesetzt werden. Hierzu initiieren wir einen mehrstufigen Prozess zur Erstellung einer Handreichung zu Elementen eines „Völkerrecht des Netzes“.