Archiv für den Monat: November 2013

Eine Kurzanalyse des Koalitionsvertrags „ Deutschlands Zukunft gestalten“ der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen

Koalitionsvertrag_CDU_CSU_SPD_18._Legislaturperiode_Deutschlands_Zukunft_gestalten

Eine Kurzanalyse des Koalitionsvertrags „ Deutschlands Zukunft gestalten“ der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen.

Vollständiger Koalitionsvertrag; „ Deutschlands Zukunft gestalten“ zum Download

Seite 30:
Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.

Wir unterstützen die Förderung von Wissenschaftskompetenz von der Grundschule bis zur Hochschule. Dabei fördern wir Programme und Wettbewerbe in den MINT-Fächern und einen zeitgemäßen Informatikunterricht ab der Grundschule. Damit das Wissen entsprechend vermittelt werden kann, sind Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer zur Medienkompetenz dringend notwendig.

Nach dem Vorbild der Eliteschulen des Sports werden wir mit den Ländern Gespräche aufnehmen, um die Einführung von Profilschulen IT/Digital mit dem Schwerpunktprofil Informatik anzuregen. Dabei ist die Kooperation mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie gegebenenfalls privaten Partnern obligatorisch.

Seite 44:
Unser Ziel ist eine nachhaltige Mobilitätskultur und eine nutzerfreundliche Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel. Dazu fördern wir verkehrsträgerübergreifende Datenplattformen auf open-data-Basis, die über Mobilitätsangebote, Staus, Verspätungen und Fahrplandaten informieren. Mit der Vernetzung von Verkehrsinformationen und Ticketsystemen können den Menschen innovative digitale Mobilitätsdienste zur Verfügung gestellt werden.

Seite 130:
Bis heute ist der Verbleib von Kunst- und Kulturgütern, die Eigentümer aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verloren haben, nicht vollständig geklärt. Die Folgen nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen bestehen fort. Um dem An-spruch bei der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbeson-dere aus jüdischem Besitz, gerecht zu werden, will die Koalition die Mittel für die Provenienzforschung verstärken.

Seite 131:
Die Restitution von Kunst- und Kulturgut, das von Behörden in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone/DDR den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurde, ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Zur Klärung der Ansprüche früherer Eigentümer muss auch in diesen Fällen die Provenienzforschung verstärkt werden.

Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den Ländern, gegebenenfalls über ein Bund-Länder-Förderprogramm, über 2015 hinaus fortgeführt.

Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können.

Seite 133:
Reform des Urheberrechts
Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen.

Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.

Seite 134:
Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.
Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.

Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbe-dingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.

Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buchpreisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist.

Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind.

Die Koalition will unabhängige Buchhandlungen in ihrer Funktion als Ort der kulturellen Vermittlung und Begegnung und angesichts der stetigen Zunahme des durch große Marktakteure geprägten Versandbuchhandels stärken, z. B. durch die Einführung eines jährlichen Preises für besonders innovative und kulturell ausgerichtete Geschäftsmodelle.

Seite 136:
Digitale Medien
Deutschland soll sich zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Unser kulturelles Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu sichern.

Eine wichtige Aufgabe zur Sicherung unseres kulturellen Erbes übernimmt die Deutsche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Der Bund ist sich der Verantwortung für die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferungen bewusst und treibt auf dieser Grundlage mit den Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie voran. Die vom Bund geförderten Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Bestände einzubringen.

Medienkompetenz ist eine elementare Schlüsselkompetenz in unserer digitalen Gesellschaft und grundlegende Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den Medien und dem Netz für alle Generationen. Sie eröffnet – auch im Zusammenwirken mit Bürgermedien – Chancen der medialen Teilhabe und des Netzes und sensibilisiert den Nutzer für mögliche Risiken. Die bisherigen Initiativen des Bundes sollen – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit diesen – fortgesetzt und verstetigt werden. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ / „Frag Finn“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Internet. Die „Nationale Initiative Printmedien“ soll weiterentwickelt werden und insbesondere die Medienkompetenzvermittlung von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen.

Seite 137:
Die Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen besonders geschützt werden. Für einen wirksamen gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz ist eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern unabhängig vom Verbreitungsweg der digitalen Medien anzustreben. Dabei sollten die heute geltenden hohen Jugendschutzstandards für Trägermedien als Orientierung dienen. Im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) arbeiten die Beteiligten zusammen an einer Gesamtstrategie, die Regulierung, Anbieterverantwortung und die Stärkung der Medienkompetenz miteinander verbindet und internationale Zusammenarbeit sicherstellt.

Seite 141:
Digitale Bildung und Forschung – gerecht und innovativ
Ein wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie ist es, die Medienkompetenz junger Menschen zu steigern, um sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet zu emanzipieren.

Wir sehen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz als zentrale Maßnahme für den Datenschutz und die Sicherheit im Internet für jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer. Die bestehenden Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen werden deshalb evaluiert und ausgebaut. Das Leitbild der „digitalen Selbständigkeit“ rückt somit in den Fokus der Medienkompetenz. Wir befürworten ein „Modellprojekt Freiwilliges Soziales Jahr Digital“, damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen. Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ wird unterstützt und verbreitert, um in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Institutionen qualitätsvolle, altersgerechte und interessante digitale Angebote für Kinder zu schaffen.

Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.

Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert. Ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient, soll sich mit den technischen und wirtschaftlichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigen.

Seite 142:
Der digitale Alltag eröffnet neue Möglichkeiten, anderen Menschen zu helfen. Im Netz entstehen neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements über soziale Netzwerke und Nachbarschaftsinitiativen. Wir werden diese Entwicklung unterstützen und „Online Volunteering“-Projekte fördern, z. B. die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung (Mängelmelder, Tausch- und Ehrenamtsbörsen). Wir wollen herausragende Projekte auszeichnen und einen Austausch der besten Beispiele initiieren. Zudem werden wir Projekte ins Leben rufen und fördern, durch die Medienkompetenz vermittelt wird und damit dazu beitragen, die digitale Spaltung zu überwinden (z. B. Seniorinnen und Senioren lernen von Schülerinnen und Schülern).

Seite 152:
Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen.

Seite 153:
Erste Open-Data-Projekte in Deutschland zeigen das Potential offener Daten. Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein. Wir wollen für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal bereitstellen. Die Koalition strebt einen Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an.